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| Einsendeschluss für Projektvorschläge ist der 15. Januar und der 15. Juni eines jeden Jahres. Es kommen ausschließlich Anträge zur Entscheidung, die komplett ausgefüllt sind und das Projekt in Verlauf und in Kostenplanung nachvollziehbar darstellen. Um die Beantragung zu erleichtern, verwenden Sie bitte das Online-Anmeldeformular. Über die Förderung der Projekte entscheidet eine unabhängige Jury, in der Vertreter des Bildungs- und des Sozialressorts, des Landesinstituts für Schule (LIS), Pädagogen, Eltern und Schüler sowie Vertreter der swb mitwirken. Die Jury trifft sich zweimal jährlich, um festzulegen, welche der eingereichten Projekte in welchem Umfang finanziert werden. Ist die Entscheidung positiv, wird mit dem Projektverantwortlichen ein Vertrag geschlossen, der die Eckpunkte der Förderung festlegt. Der Vertragspartner muss rechtsfähig, das heißt volljährig sein. |
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